top of page

Allgemeine Geschäftsbedingung

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen ASOR Recruiting und dem/der Kund:in (im Folgenden kurz „Kunde“ genannt), zur Durchführung von Leistungen im Bereich Marketing, Fotografie und Videografie (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

1.2 Der Kunde bestätigt, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu sein.

 

1.3 Widersprechende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ASOR Recruiting stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn ASOR Recruiting in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.

 

1.4 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen ASOR Recruiting und des Kunden (die im Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsgegenstand stehen), ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.

2. Leistungsgegenstand

2.1 ASOR Recruiting bietet unterschiedliche Leistungen im Bereich Fotografie, Videografie und Online Marketing an. Dazu zählt vor allem, aber nicht abschließend, die Erstellung von Werbeanzeigen in den sozialen Medien (nachfolgend kurz „Content“ genannt) und von Fotos und Videos (nachfolgend kurz „Shootings“ genannt).

 

2.2 Die einzelnen Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen konkreten Leistungsangebot von ASOR Recruiting.

 

2.3 ASOR Recruiting ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten Dritter zu bedienen.

 

2.4 Der Kunde verpflichtet sich, die zur vertraglichen Leistung notwendigen Mitwirkungspflichten zu erbringen und ASOR Recruiting Zugriff auf die erforderlichen und angeforderten Unterlagen zu verschaffen. Bei einem Verstoß des Kunden gegen diese Pflicht ist ASOR Recruiting von seiner Leistungspflicht befreit.

3. Vertragsschluss

3.1 Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite oder in Werbeanzeigen stellt kein bindendes Angebot von ASOR Recruiting auf Abschluss eines Vertrags dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, selbst ein Angebot abzugeben. Daneben kann auch ASOR Recruiting dem Kunden gegenüber ausdrücklich auch ein eigenes Angebot auf Abschluss eines Vertrags unterbreiten.

 

3.2 Der Vertragsschluss zwischen dem Kunden und ASOR Recruiting kann fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Kunde vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form von ASOR Recruiting zu erhalten.

 

3.4 Grundlage der Leistungserbringung sind ausschließlich die vertraglich vereinbarten Leistungen.

4. Leistungen im Bereich des Online Marketings

4.1 Mit Vertragsschluss beauftragt der Kunde ASOR Recruiting zur Schaltung von Anzeigen im Namen des Kunden und erteilt insoweit ASOR Recruiting eine entsprechende Vollmacht.

 

4.2 Der Kunde bestimmt das Budget der Werbekosten, das zusätzlich zur Vergütung anfällt. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, erfolgt die Abrechnung der Werbekosten unmittelbar zwischen dem Kunden und der Werbeplattform. Der Kunde trägt sämtliche anfallenden Werbekosten.

 

4.3 Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass bei der Erbringung von Leistungen im Bereich des Online Marketings ASOR Recruiting dem Kunden gegenüber ausdrücklich keinen konkreten quantitativen und/oder wirtschaftlichen Erfolg (wie beispielsweise eine bestimmte Anzahl an Bewerber:innen) schuldet. 

 

4.4 Die Pflicht zur Vergütung der vertraglich vereinbarten Vergütung in voller Höhe besteht auch, wenn der Kunde ASOR Recruiting anweist, die Leistungen zu unterbrechen oder eine Unterbrechung aus anderen Gründen notwendig ist, soweit die Gründe nicht auf einem Verschulden der ASOR Recruiting beruhen.

 

4.5 Der Kunde ist für sämtliche Inhalte verantwortlich und hat zu gewährleisten, dass die Inhalte nicht durch Rechte Dritter belastet sind und nicht gegen geltendes Recht (insbesondere Urheber-, Wettbewerbs-, Marken-, Straf-, Jugendschutz-, Datenschutzrecht oder dgl.) verstoßen. ASOR Recruiting ist nicht zur Prüfung der Inhalte verpflichtet.

 

4.6 Der Kunde räumt ASOR Recruiting an den Kampagnen und deren Inhalten ein sachlich und zeitlich uneingeschränktes, weltweites, ausschließliches Nutzungsrecht an allen denkbaren Nutzungsarten ein. Davon sind auch zukünftige Nutzungsarten erfasst, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht bekannt waren.

 

4.7 Der Kunde stellt ASOR Recruiting von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung geistigen Eigentums und/oder der Verwendung von Begriffen, Seiten oder Inhalten die unzulässig und/oder mit Rechten Dritter belastet sind, vollumfänglich frei.

 

4.8 ASOR Recruiting ist berechtigt, anonymisierte Daten der Kampagnen zu erheben, auszuwerten und zu nutzen. Dies umfasst insbesondere aber nicht abschließend die Abbildung der Werbeanzeigen sowie der Kampagnenstrukturen und der Kampagnenstrategie.

5. Erstellung von Content, Durchführung von Shootings

5.1 Grundlage für die Durchführung von ASOR Recruiting ist die inhaltliche Absprache, die zwischen den Parteien getroffen wurde. ASOR Recruiting verfügt im Zweifel über das Letztentscheidungsrecht.

 

5.2 Soweit im Einzelfall vertraglich keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, sorgt der Kunde für die Unterkunft und Verpflegung für bis zu zwei Personen.

 

5.3 Der Ort („Location“) für das Shooting wird, soweit nichts anderes vereinbart ist, vom Kunden zur Verfügung gestellt. Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang auch dazu, alle für die Durchführung des Shootings erforderlichen Rechte im Voraus einzuholen. Dies gilt auch für etwaige Rechte von beteiligten Dritten/Mitwirkenden, insbesondere mögliche bestehende Datenschutzrechte.

 

5.4 Im Anschluss an das Shooting erfolgt durch die ASOR Recruiting die Nachbearbeitung des Contents, einschließlich Schnitt des Bewegtbildmaterials.

 

5.5 ASOR Recruiting stellt dem Kunden digital eine Vorauswahl an Fotos bzw. Videoaufnahmen zur Verfügung unter denen der Kunde die vereinbarte Anzahl an Fotos bzw. Videoaufnahmen auswählen kann. An Bildern bzw. Videoaufnahmen die zur Vorauswahl zur Verfügung gestellt werden, erfolgt ausdrücklich keine Rechteübertragung.

 

5.6 Eine Nachbearbeitung der Fotos bzw. Videoaufnahmen durch den Kunden ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von ASOR Recruiting unzulässig.

6. Vergütung

6.1 Soweit vertraglich keine anderslautende Regelung getroffen ist, wird die Erstellung von Foto und Video-Aufnahmen grundsätzlich durch eine Pauschalvergütung abgegolten.

 

6.2 Wenn nicht vertraglich im Einzelfall anderslautend geregelt, fallen zusätzliche Kosten (beispielsweise aber nicht abschließend Reisekosten, Spesen oder Verpflegung) dem Kunden zur Last und sind von der Pauschalvergütung in Ziffer 5.1 nicht umfasst.

 

6.3 Die Vergütungspflicht des Kunden bleibt auch in den Fällen bestehen, in denen die Leistung von Dritten wie bspw. Werbeplattformen – gleich aus welchem Grund – nicht erfolgt, es sei denn, es liegt ein Verschulden des ASOR Recruiting vor.

 

6.4 Sollte der Kunde im Anschluss an den in Ziffer 4.4 geschilderten Ablauf weitere Nachbesserungen an Bildern bzw. Videoaufnahmen erwünschen („Korrekturschleife“), sind diese nicht von der Vergütung in Ziffer 5.1 inkludiert. ASOR Recruiting ist berechtigt, etwaige Nachbesserungen nach Aufwand abzurechnen.

 

6.5 Die Vergütung für die Durchführung von Leistungen im Bereich des Online Marketing erfolgt durch eine vertraglich festgelegte, monatliche Pauschale. Eine Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.

7. Vertragslaufzeit

7.1 Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit (Erstlaufzeit) geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.

 

7.2 Die Vertragslaufzeit verlängert sich, sofern nicht explizit abweichend geregelt, jeweils um die vereinbarte Erstlaufzeit, wenn sie nicht vier Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der jeweiligen Vertragsverlängerung von einer Partei schriftlich (E-Mail ausreichend) gekündigt wird.

8. Zahlungsbedingungen

8.1 Die Zahlung erfolgt per Überweisung

9. Haftung und Schadensersatz

9.1 ASOR Recruiting haftet lediglich für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ASOR Recruiting oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung für Schäden wegen Nichteinhaltung einer von ASOR Recruiting gegebenen Garantie oder wegen eines arglistig verschwiegenen Mangels bleibt davon unberührt.

 

9.2 Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

10. Abwerbeverbot

Der Kunde verpflichtet sich, Mitarbeiter von ASOR Recruiting weder selbst noch durch beauftrage Dritte anzuwerben, um sie für sich oder ein verbundenes Unternehmen anzustellen. Diese Verpflichtung gilt bis zwei Jahre nach Vertragsbeendigung. Bei Zuwiderhandlung ist der Kunde zur Zahlung eines Brutto-Jahresgehalts verpflichtet.

11. Referenznennung

11.1 ASOR Recruiting darf den Kunden in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos. ASOR Recruiting ist zur Nennung nicht verpflichtet.

12. Datenschutz und Geheimhaltung

12.1 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass ASOR Recruiting personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form erhebt, verarbeitet und nutzt, sofern dies zur Erfüllung des Vertragszwecks und/oder zur Wahrung der berechtigten Interessen von ASOR Recruiting erforderlich ist. Der Kunde erklärt mit Vertragsschluss seine Einwilligung (Art 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) zur Datenverarbeitung im Sinne des Satz 1. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich und im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen behandelt.

 

12.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen oder Unterlagen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

 

12.3 Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorschriften des deutschen und europäischen Datenschutzes. Der Kunde stellt sicher, dass insbesondere die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO rechtmäßig ist

13. Urheber- und Nutzungsrechte am Content, Urhebernennung

13.1 ASOR Recruiting überträgt an den Kunden am Content ein sachlich und zeitlich uneingeschränktes, weltweites, ausschließliches Nutzungsrecht an allen denkbaren Nutzungsarten. Davon sind auch zukünftige Nutzungsarten erfasst, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht bekannt waren.

 

13.2 Der Kunde ist im Rahmen der Lizenzbestimmungen von „Pixabay“ (https://pixabay.com/de/service/terms/#license) und Artlist.io (https://artlist.io/Content/Art-list_LicenseAgreement.pdf) zur Nutzung der in den Videoaufnahmen genutzten Musik berechtigt. Eine diesbezügliche Haftung wird seitens ASOR Recruiting jedoch nicht übernommen.

 

13.3 Soweit nichts Gegenteiliges vereinbart ist, verpflichtet sich der Kunde ASOR Recruiting im Impressum auf seiner Homepage mitsamt des Firmenlogos als Urheber der zur Verfügung gestellten Bild und Videoaufnahmen zu nennen. Zudem wird ASOR Recruiting im Abspann der Videos mitsamt des Firmenlogos als Urheber genannt.

14. Widerrufsrecht

ASOR Recruiting schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, so dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.

15. Allgemeine Bestimmungen 

15.1 Erfüllungsort ist Schmallenberg. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist gleichfalls Schmallenberg.

 

15.2 Im Falle von unvorhergesehenen und unvermeidbaren Ereignissen höherer Gewalt (insbesondere im Zusammenhang mit den Auswirkungen von COVID-19) sind die Vertragspartner für die Dauer und den Umfang dieses Ereignisses von den hier aufgestellten Leistungspflichten, mit Ausnahme der vereinbarten Vergütung befreit. ASOR Recruiting muss sich in diesem Fall jedoch dasjenige anrechnen lassen, dass sie infolge der Befreiung von der Leistungspflicht erspart oder durch andere mögliche Verwendung ihrer Arbeitskraft böswillig zu erwerben unterlässt. Die Vertragspartner sind verpflichtet sich in diesem Zusammenhang schnellstmöglich die erforderlichen Informationen zu erteilen und ihre Verpflichtungen den jeweiligen Bedingungen unter dem Gebot von Treu und Glauben anzupassen.

 

15.3 Nebenabreden zu diesen AGB bestehen nicht und bedürfen zur ihrer Wirksamkeit in jedem Fall der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung dieser Bestimmung selbst.

 

15.4 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

 

15.5 ASOR Recruiting behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den Kunden nicht zumutbar. Dafür wird ASOR Recruiting den Kunden rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Kunde den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom Kunden angenommen.

 

15.6 Auf alle Streitigkeiten in Verbindung mit der Nutzung der Webseite findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.

Stand: Februar 2024

bottom of page